Patientenorientierte Entscheidung hat Priorität

By ecmt

München 08.02.08. Das Landgericht München erlässt das Urteil 1 HK O 13279/07, dass Ärzte keine Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen dürfen.  Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet es, dass der Arzt bei der Verschreibung von Medikamenten „nicht einmal in den Verdacht einer unsachlichen Beeinflussung durch deren Hersteller kommen“ darf. Die Handlungen des Arztes dürfen ausschliesslich von patientenorientierten Entscheidung geleitet sein. Bereits Handlungen, die den bösen Schein einer unsachlichen Einflussnahme nahelegten, seien mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht vereinbar.

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